Gesetze / Kleinbetragsverordnung

KBV

§ 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund29 Entscheidungen

Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt.

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